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Vignettenpflicht

Schon seit Jahren herrscht in Ungarn Vignetten-Pflicht auf Autobahnen. Beim Kauf der Vignette ist das Kennzeichen des Fahrzeuges bekannt zu geben.

Neu ist jedoch, dass es seit 2008 keine Vignett mehr zum “Kleben” gibt, sondern nur einen Beleg, der nach Ablauf der Gültigkeit noch weitere 12 Monate aufbewahrt werden sollte.

Vorteil: Personen, die mit österreichischem Wechselkennzeichen in Ungarn unterwegs sind, benötigen nicht wie in Österreich für jedes Auto eine eigene Monats- oder Jahresvignette.

Wichtig: Kontrollen werden nicht nur von mobilen Kontroll-Einheiten sondern auch über stationäre Kameras durchgeführt, genauso wie von Polizei und Zoll.

Am Rande erwähnt: Für alle Vignetten gibt es “Sommer-Tarife” und “Restjahres-Tarife”. Jedoch wird auch an den div. Verkaufsstellen beim Bezahlen mit Devisen ein “Sondertarif” berechnet. Daher unsere Empfehlung: Bezahlung mit Bankomat, Kreditkarte oder in Forint.

Weitere Infos findet Ihr auf der offiziellen Homepage www.autobahn.hu